Beratungskosten
(lt. Gebührenordnung für Ärzte GOÄ)
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Beispiele: |
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Kurze Beratung, auch telefonisch |
Nach GOÄ 1 = 10,73 Euro |
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (ca. 10 Min.) |
Nach GOÄ 3 = 20,11 Euro |
Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entdeckung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung (ca. 20 Min.)
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Nach GOÄ 34 = 40,22 Euro
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