Beratungskosten
(lt. Gebührenordnung für Ärzte GOÄ)

Beispiele:  
Kurze Beratung, auch telefonisch Nach GOÄ  1 = 10,73 Euro
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (ca. 10 Min.) Nach GOÄ  3 = 20,11 Euro

Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entdeckung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung (ca. 20 Min.)

Nach GOÄ  34 = 40,22 Euro