Zweite Meinung Bei schwerwiegenden Erkrankungen, die auf gängige, einfache Behandlung nicht ansprechen, statt dessen langläufig zu werden drohen und die Möglichkeit einer Krankheitsverschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, sind weiterführende Maßnahmen erforderlich. Dann können umfangreiche, große diagnostische Untersuchungen und schwierige, zum Teil operative Behandlungen, notwendig werden. In dem Fall ist es oftmals sinnvoll, eine zweite Meinung einzuholen. Das bedeutet nicht, dass alle Untersuchungen wiederholt werden müssen und von vom begonnen werden muss. Ganz im Gegenteil, unter Berücksichtigung der Vorbefunde kann man mit einem zweiten Arzt ergänzende Untersuchungen oder verschiedene alternative Behandlungsmöglichkeiten erörtern. Jeder Versicherte hat also jederzeit die Möglichkeit, einen zweiten Arzt zu befragen. Die Kosten können, werden aber nicht immer, vor der Krankenkassen übernommen werden. In der Privatpraxis ist der Gebührensatz für eine eingehende Beratung nach GOÄ Ziffer 3, Faktor 2,3 = 22.11 Euro. Eine darüber hinausgehende Erörterung wird nach GOÄ Ziffer 34 berechnet und beträgt bei Faktor 2,3 = 40.22 Euro. |